Ar­beits­kreis Wirt­schafts­po­li­tik

Wie Wol­len Wir Wei­ter Wirt­schaf­ten?

Der Jah­res­par­tei­tag der SPD Frank­furt hat auf sei­nem Jah­res­par­tei­tag im Mai 2023 be­schlos­sen, ei­nen Ar­beits­kreis auf Un­ter­be­zirks­ebe­ne ein­zu­rich­ten mit dem Ziel, dass Wirt­schafts­po­li­tik ein zen­tra­les Feld für die SPD wird. Der Ar­beits­kreis hat auf sei­nem Ba­sis­kon­gress die ver­schie­de­ne The­sen ent­wi­ckelt, die Aus­gangs­punk­te für ei­ne künf­ti­ge SPD-Wirt­schafts­po­li­tik dar­stel­len sol­len.

1.  Klimapolitik ist Wirtschafts- und Verteilungspolitik. Das bestehende Fortschrittsmodell passt nicht mehr zum Zustand unserer Welt. Die Klimakrise birgt große Gefahren für gesellschaftliche Konflikte. Eine Steuerung der weiteren Entwicklung allein über Marktanreize und Preise funktioniert nicht. Die Bepreisung von Emissionen ist lediglich ein Lösungsansatz von vielen. 

2.  Die Transformation unserer heutigen Industriegesellschaft hin zu einer neuen, klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft muss sowohl national als auch auf internationaler Ebene verfolgt werden. Global müssen die Produzenten der klimaschädlichen Energien Anreize erhalten, diese Ressourcen nicht weiter auszubeuten. Nur über eine Reduzierung der Nachfrage auf nationaler Ebene wird der Wandel nicht zu erreichen sein. 

3.  Es gibt keine wirkliche Alternative zu wirtschaftlichem Wachstum, industrieller Produktionsweise und globalem Handel. Das derzeitige Wachstumsmodell ist jedoch nicht mehr haltbar. Wir benötigen ein qualitatives Wirtschaftswachstum in Richtung  klimafreundlicher Kreislaufwirtschaft. Die internationale Arbeitsteilung muss anders gestaltet werden und die Lieferketten sind zu regulieren. Auf Arbeitsbedingungen, soziale und ökologische Folgen in den Herstellungsländern ist Einfluss zu nehmen.

4.  Die gesellschaftliche Daseinsvorsorge ist verstärkt in die öffentliche Hand zu legen. Dabei ist systemrelevante Infrastruktur zu verstaatlichen oder zielgerichtet zu regulieren. Es ist eine Industrie-Strukturpolitik zu entwickeln, die den Markt mitgestaltet und dem Staat eine aktive Rolle zuschreibt. Dabei sind Wertschöpfungsketten und Geschäftsfelder zu regulieren, die wirtschaftlich und strategisch systemrelevant sind, um ggf. die Herstellung in der EU zu halten und Abhängigkeiten zu vermeiden.

5.  Unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen soll die Entwicklung regionaler Transformationsnetzwerke vorangetrieben werden. Neue Formen von Eigentum und Mitwirkung sind zu entwickeln, z.B. im Bereich des Gesellschafts- und im Mitbestimmungs- recht oder im Genossenschaftswesen.

6.  Es ist eine CO2-Berichterstattung für alle industriellen Produktionsprozesse zu implementieren, wobei Unternehmen, die wichtige Klimaziele verfehlen, mit wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen zu rechnen haben. Die CO2-Bilanz ist verpflichtend und muss offengelegt werden.

7.  Der Finanzierungsbedarf ist erheblich und wird aktuell unterschätzt, stellt aber keine Unmöglichkeit dar. McKinsey (2022) geht davon aus, dass 7,5 Prozent des globalen BIP jährlich bis 2050 an privaten und öffentlichen Investitionen notwendig sind, um die Klimaziele zu erreichen. Der öffentliche Finanzierungsbedarf in Deutschland wird von “Agora Energiewende” auf 460 Mrd. Euro für die Jahre 2021 bis 2030 geschätzt (Bundesinvestitionen 90 Mrd. Euro, Kommunale Investitionen 170 Mrd. Euro und Förderung privater Investitionen 200 Mrd. Euro). Dies sind 46 Mrd. Euro pro Jahr. Notwendig ist eine aktive Finanzpolitik.

8.  Der soziale Ausgleich ist durch Umverteilung (global, regional und national) über die Einführung eines Klimagelds zu gestalten. Steuerhinterziehung, die nach Schätzungen aus dem Jahr 2015 allein in Deutschland 125,1 Mrd. Euro betrug, ist effektiv zu bekämpfen. Die Vermögenssteuer ist wieder einzuführen und die Erbschaftssteuer ist zu erhöhen. Kapitalerträge sind der vollen Einkommensteuer zu unterwerfen und sozialversicherungs- pflichtig zu machen. Auf globaler Ebene benötigt es globale Investitionsfonds und eine Unternehmens-Mindestbesteuerung. 

9.  Die Einnahmenseite der Staaten ist weltweit durch höhere Mindeststeuersätze bei der Körperschaftsteuer sowie höhere Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer mit abgeflachtem Progressionsverlauf zu verbessern.

 

Weitere Informationen dazu:

Wir suchen interessierte Genossinnen und Genossen der Frankfurter SPD, die im Arbeitskreis mitarbeiten wollen.

 

Unsere Lenkungsgruppe besteht aktuell aus den folgenden Genossen:

Samir Alatovic                

Axel Baumann                   

Martin Frankowski               

Wilhelm Ungeheuer             

 

Der AK W5 hat seine Arbeit in 3 Themenfelder aufgeteilt:

  • Arbeit
  • Wirtschaft
  • Finanzen

Jede dieser Gruppen bearbeitet nach eigenem Erwägen eine Reihe von Problemfeldern, wobei auch die jeweiligen Ebenen der politischen Zuständigkeit eine Rolle spielen - Europa - Bund - Land - Kommune.

 

Literaturkreis

Regelmäßig verantalten wir unseren Lesekreis. Auch hierzu ist Jede/r herzlich willkommen. Derzeit lesen wir das Buch: „Thomas Piketty – Eine kurze Geschichte der Gleichheit“ zusammen lesen.

Das nächste Buch wird sein: Heiner Flassbeck zum Thema „Relevante Ökonomik“. Wir planen für das Jahr 2024 uns mit dieser Arbeit zu beschäftigen und Heiner Flassbeck in eine Veranstaltung einzuladen.

  • Thesen für das Bundestagswahlprogramm der SPD 2025, Antrag vom 25.04.2024.

Hier gehts zum Antrag.

 

  • Verkauf der DB Schenker AG stoppen, Antrag vom 24.05.2024

Hier gehts zum Antrag.

 

  • Schuldenbremse reformieren, Antrag vom 24.05.2024

Hier gehts zum Antrag.

 

 

 

Antrag zum Thema Klimageld, am 07.11.2023 und einstimmig verabschiedet wurde.

Titel des Antrags : Umsetzung des Klimageldes  

Antragsteller: Arbeitskreis Wirtschaftspolitik

Adressat:   SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main

Der SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main fordert die SPD-Bundestagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die zeitnahe Einführung - spätestens zum 01. Januar 2025 - eines Klimageldes einzusetzen.

Begründung: 

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird zum Ausgleich zukünftig erhöhter CO2-Preise ein sozialer Kompensationsmechanismus in Form eines Klimageldes gefordert (1). In der Studie von Frau Prof. Dr. Gisela Färber und Herrn Prof. Dr. Joachim Wieland (2) wird ein praktikabler Vorschlag unterbreitet, der in etwa neun Monaten nach Verabschiedung eines Bundesgesetzes umgesetzt werden könnte. Die jährlichen Verwaltungskosten lägen im einstelligen Millionenbereich. Das ist weniger als ein Promille der 11-15 Milliarden Euro, die Deutschland 2025 durch den nationalen CO2-Preis einnehmen wird. Die Studie schlägt die Einrichtung eines digitalen „Klimaprämienregisters“ beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor, das auf Grundlage der Steuer-ID fast alle Empfangsberechtigten erfasst. Ausgezahlt würde das Klimageld gemeinsam mit anderen, bereits bestehenden Zahlungen des Staats an die BürgerInnen. Konkret nennt die Studie vier Auszahlungswege:  

  • die monatliche Lohnsteuerabrechnung für abhängig Beschä igte (über den Arbeitgeber),
  • die monatliche Rentenüberweisung für RentnerInnen (über den Rentendienst der Deutschen Post),
  • die monatliche Auszahlung der Grundsicherung (über die Job-Center) sowie
  • Verrechnung mit der Einkommenssteuer für alle übrigen Einkommensbezieher (3).

Mit einer raschen Umsetzung dieses Kompensationsmechanismus würde die soziale Akzeptanz erhöhter CO2-Preise angesichts steigender Energiepreise zunehmen und die sozial-ökologische Transformation breite Unterstützung erfahren.

 

1) Vgl. Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und FDP, Berlin 2021, Seite 49

2) Rechtliche und verwaltungsorganisatorische Möglichkeiten der Umsetzung einer Klimaprämie, Prof. Dr. Gisela Färber/Prof. Dr. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Februar 2022

3) Vgl. ebenda, Seite 10

 

Antrag des Arbeitskreises für die Europawahl. Der Antrag wurde auf der Europakonferenz am 9.11.2023 beschlossen und an die Europakonferenz der Bundes-SPD im Januar 2024 weitergeleitet.

Titel des Antrags: Europawahlprogramm der SPD 2024

Antragsteller: Arbeitskreis Wirtschaftspolitik W5

Adressat: SPD-Unterbezirksparteitag Frankfurt am Main, Europadelegiertenkonferenz des SPD-Unterbezirks Frankfurt, SPD-Bezirksparteitag Hessen-Süd, SPD-Landesparteitag Hessen, SPD-Bundesparteitag

Der SPD-Arbeitskreis Wirtschaftspolitik – Wie wollen wir weiter wirtschaften? (W5) bittet den SPD-Unterbezirksparteitag/Europadelegiertenkonferenz des SPD-Unterbezirks Frankfurt um Zustimmung zu nachfolgendem Antrag und um Weiterleitung an die nächsthöheren Partei- gremien (Bezirksparteitag Hessen-Süd, Landesparteitag Hessen und SPD-Bundesparteitag):

Im Wahlprogramm der SPD zur Europawahl 2024 soll folgende zentrale Forderung enthalten sein: Die SPD fordert ein Europa, das sich für eine internationale Regulierung multi- nationaler Konzerne, globale Mindeststeuersätze für Kapitalertrags-, Körperschaftschafts-,  Einkommens-, Erbschafts-, Vermögens- und CO2-Steuern einsetzt. Eine globale  Bekämpfung von Steuerhinterziehung, eine Reform internationaler Institutionen wie der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Welthandelsorganisation (WTO),  der UN, und der NATO sind erforderlich, um im Sinne von Nachhaltigkeit, universalem Völker- und Menschenrecht den Willen zur globalen Kooperation und für eine globale Klimapolitik zu stärken.

Begründung:

Statt  neue Freihandelsabkommen zu schließen, neue Ausbeutungsstrukturen zu schaffen oder jegliche  Zusammenarbeit mit dem globalen Süden aufzugeben, müssen neue Strukturen der Zusammenarbeit etabliert werden. So sollen etwa Handelsabkommen den  ökonomischen Austausch zwischen Europa und dem globalen Süden durchaus erleichtern,  ihn aber auch regulieren, um ihn an bestimmte Ziele zu knüpfen, deren Umsetzung auch im Nachhinein stetiges Objekt der gleichberechtigten Verhandlung sein soll. Wenn Europa den global südlichen Ländern umfassendere und nachhaltigere Investitions- und Handels- Angebote macht als etwa die Volksrepublik China oder die Golfstaaten, so kann sie die Länder des globalen Südens als langfristige Partner gewinnen und ihre eigenen Werte und Interessen attraktiver machen. Zudem ermöglicht eine solche Allianz die Bildung eines „dritten Blocks“, der in internationalen Konflikten etwa zwischen der Volksrepublik China und den USA oder in der Erlangung von Strukturreformen der UN hilfreich sein kann. Dazu müssen die Angebote Europas an den globalen Süden jedoch wirklich im Interesse von  dessen Bevölkerung sein und umfassendes langfristiges Wachstum ermöglichen  –  das Potential dazu in Form von natürlichen Ressourcen, immensen Kapazitäten für die Produktion Erneuerbarer Energie und ein umfassendes Erwerbspersonenpotential besteht im globalen Süden wie nirgendwo sonst. Europa muss ein Wirtschaftsmodell vorzeigen können, an dem sich andere Länder der Welt orientieren können. Europa muss der Welt demonstrieren, dass sozialer Wohlstand für alle Bevölkerungsschichten trotz einer schrumpfenden Bevölkerung mit einer schnellen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen auf Netto-Null vereinbar ist. Damit die europäische Entwicklung nicht nur ökonomisch und ökologisch erfolgreich ist, sondern auch allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zugutekommt und primär die soziale Entwicklung der Bevölkerung erweitert, muss sie mit einer sozialen Politik auf vorerst nationaler Ebene einhergehen.

Zu diesem Thema referierte Prof. Dr. Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen und Mitglied des Sachverständigenrates in einer Videokonferenz des SPD-Arbeitskreises „Wirtschaftspolitik – Wie wollen wir weiter wirtschaften? am 16.04.2024.

Nach einem Bezug auf optimistische Aussagen von John Maynard Keynes zur Ökonomie im Allgemeinen und der Schilderung der aktuellen finanzpolitischen Lage skizzierte Prof. Dr. Achim Truger folgende Lösungsansätze:

 

WAS TUN (PRAGMATISCH)?

·        Maßnahmen für höhere Kredite

·        Reform der Konjunkturbereinigung ca. 5-25 Mrd. 2024

·        Periodengerechte Verbuchung von Ausgabeauf- und abschlägen: 10 Mrd.

·        Erneute Inanspruchnahme der Ausnahmeregel!

·        Nutzung von öfftl. Unternehmen / Investitionsgesellschaften „neben“ der Schuldenbremse

 

REFORMOPTIONEN FÜR DIE SCHULDENBREMSE

·        Reform der Schuldenbremse

·        Neues Sondervermögen ins GG (Transformation)

·        „Goldene Regel der öffentlichen Investitionen“

·        Schrittweiser Übergangszeitraum aus Notlage ins GG schreiben

·        ehrgeizige Reform der Konjunkturkomponente

·        Abschaffung der Schuldenbremse und Ersatz durch die EU-Regeln

 

ES BRAUCHT NOCH VIEL MEHR!

·        Eigentlich grundlegende Finanzreform

·        Grundlegende Steuerreform

·        Länder und Kommunen dauerhaft für die Transformation ertüchtigen!

·        Reform der Ausgleichsmechanismen: Länderfinanzausgleich und Kommunalfinanzreform

Hier findet ihr die gesamte Präsentation von Prof. Truger

Hierüber referierte Prof. Dr. Harald Hagemann am 14.11.2024 im Willi-Richter-Saal des DGB-Hauses in Frankfurt am Main anlässlich einer Gemeinschaftsveranstaltung der Keynes-Gesellschaft und des ver.di Landesbezirks Hessen.

Richard Musgrave wurde am 14.12.1910 in Königstein/Taunus geboren und starb am 15.01.2007 in Santa Cruz/Kalifornien. Nach seinem Diplomexamen im Fach Volkswirtschaftslehre in Heidelberg im Mai 1933 emigrierte er in die USA und promovierte 1937 in Harvard. Dort erhielt er wichtige Impulse im Fiscal Policy Seminar von Alvin Hansen. Von 1941 bis 1947 arbeitete Musgrave in der Forschungsabteilung der Federal Reserve, bevor er nach Professuren an den University of Michigan in Ann Arbor (1948-58), der Johns Hopkins University in Baltimore (1958-61) und in Princeton 1965 als Professor an die Harvard University zurückkehrte. Nach seiner Emeritierung 1981 ging Musgrave nach Kalifornien, wo er als Adjunct Professor der University of California, Santa Cruz, weiterhin ein äußerst aktiver Forscher blieb.

Musgrave unterscheidet in seiner Finanzwissenschaft zwischen drei Güterarten:

Private Güter: Hier gelten Konsumentensouveränität, individuelle Präferenzen und Marktpreise regeln Angebot und Nachfrage.

Öffentliche Güter: Hier funktioniert die privat-marktwirtschaftliche Bedürfnisbefriedigung nicht. Das Ausschlussprinzip ist nicht anwendbar. Die Gesamtkosten eines zusätzlichen Nutzers sind Null. Beispiele sind: Verteidigung, Polizei, Justiz, Währungssystem.

Meritorische Güter: Diese fallen hauptsächlich auf Länder- und Gemeindeebene an. Politisch ist ein größerer Konsum erwünscht, als sich bei rein privatwirtschaftlichem Angebot ergeben würde. Das Ausschlussprinzip ist anwendbar, da von individuellen Nutzern ein Preis (Gebühr) verlangt werden kann. Beispiele hierfür sind: Theater, Museen, Bibliotheken, Kindergärten, Schwimmhallen.

In seiner multiplen Theorie des öffentlichen Haushaltes unterscheidet Musgrave zwischen Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsabteilung.

In der Allokationsabteilung geht es um die Lehre von der Steuerinzidenz, Konsumentensouveränität, effizienter Allokation knapper Ressourcen in einer dezentralisierten Marktwirtschaft bei funktionierendem Preismechanismus.

Aufgabe der Allokationsabteilung ist es aber auch öffentliche Güter (Kollektivgüter) und meritorische Güter bereitzustellen. Die Bestimmung der Höhe und Struktur unterliegt einem demokratischen Entscheidungsprozess.

Die Distributionsaufgabe der öffentlichen Haushalte besteht darin, die primäre Einkommensver-teilung (Tarifpartner) durch den Einsatz von öffentlichen Einnahmen und Ausgaben (Steuer- und Transfersystem) zu verändern.

Die Kriterien, Regeln und Mittel einer „gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung (progressives oder regressives Steuersystem) unterliegen auch hier einem demokratischen Entscheidungsprozess.

Die Stabilisierungsabteilung umfasst die Konjunktur- und Wachstumspolitik. Über die Fiskalpolitik soll mittels Staatsausgaben, Steuern und öffentlicher Verschuldung Vollbeschäftigung, ein hohes und anhaltendes (nachhaltiges) Wirtschaftswachstum und Preisniveaustabilität erreicht werden.

Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 ist in diesem keynesianischen Geiste einer antizyklischen Finanzpolitik verfasst.

In der anschließenden Diskussion wurde die mit Verfassungsrang versehene Schuldenbremse als Hemmschuh für eine aktive Konjunktur- und Wachstumspolitik gesehen.

Abschließend dankten die Moderatoren Wilhelm Ungeheuer (Keynes-Gesellschaft) und Tom Winhold (ver.di Landesbezirk Hessen) Herrn Prof. Dr. Harald Hagemann für seinen profunden Vortrag und den Teilnehmern für die angeregten Diskussionsbeiträge.

 

Nach dieser Auftaktveranstaltung ist eine weitere Veranstaltung der regionalen Keynes-Gesellschaft zum Thema Landeshaushalt Hessen 2025 geplant.