SPD-Vorstandsmitglied Katharina Salote Stier ergänzt: „Dass 2021 immer noch Ärzt:innen dafür bestraft werden, Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch bereitzustellen ist ein Armutszeugnis für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen* über ihren Körper.“
Seit Frühjahr 2019 umfasst eine Neuregelung des Paragraphen, dass Ärzt:innen zwar darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, jedoch dürfen sie nicht darüber aufklären, wie diese durchgeführt werden.
„Frauen* müssen ein Recht auf Informationsfreiheit auch zum Thema Schwangerschaftsabbruch haben.“, fordert Stefanie Then von der Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen Frankfurt (ASF). „Unsere Forderung ist und bleibt die Abschaffung des §219a und darüber hinaus des §218. Das ist Beschlusslage in unserer Partei. Darum gehen wir davon aus, dass diese Forderungen in der nächsten SPD-geführten Bundesregierung endlich auch umgesetzt werden.“