Pressemitteilung zur Berichterstattung von Sigrid Hermann über Nancy Faeser und Mustapha Lamjahdi

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• Landgericht Köln untersagt Berichterstattung

• Landgericht Frankfurt untersagt Bildberichterstattung

• Keine Beziehungen von Mustapha Lamjahdi zur Muslimbrüderschaft

• Chefreporter von Funkemedien unterschreibt Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Das Landgericht Köln hat am 24.10.23 der Bloggerin Sigrid Herrmann in einem Eilverfahren untersagt zu behaupten, dass der von Mustapha Lamjahdi geführte Verein TUN e. V. eine Gebetsstätte unterhalte, die seit Jahren durch Bezüge zum Spektrum der Muslimbruderschaft auffalle (28 O 558/23). Zudem hat das Landgericht Frankfurt die Verwendung einer Fotografie Frau Hermann in einem Eilverfahren untersagt, weil sie das Urheberrecht verletzt hat (AZ. 2-06- O 611/23).


Die Bloggerin hatte in einem Beitrag zum Hessenwahlkampf unter der Überschrift „Faeser ohne Berührungsängste“ Mustapha Lamjahdi Bezüge zum Spektrum der Muslimbrüderschaft unterstellt. Diese Behauptung, so das Landgericht, stelle sich als rechtswidrig dar, weil es an der erforderlichen Tatsachengrundlage fehlen würde.
Es sei unerheblich, dass der ehemalige Vorsitzende des RIGD EL-Saidi im Jahre 2016 einmal auf einer Veranstaltung von TUN. e.V. zugegen gewesen war. Die von Frau Herrmann in diesem Zusammenhang vorgelegten Verfassungsschutzberichte über die RIGD beträfen die Jahre 2009, 2015 und 2022. Herr El-Saidi sei nach Vortrag von Mustapha Lamjahdi jedoch nur von 2004 bis 2005 Vorsitzender des RIGD und Mitglied nur bis 2007 gewesen. Damit reiche aber die Bezugnahme auf einen Kontakt zu Herrn El-Saidi nicht aus, um einen Bezug zum Spektrum der Muslimbruderschaft - so wie ihn der durchschnittliche Leser des Blogbeitrages der Antragstellerin nach dessen Lektüre vor Augen habe - zu begründen.

Auch die Mitgliedschaft von TUN e.V. im Kooperationsrat der Moscheen reiche nicht aus, um eine hinreichende tatsächliche Grundlage für die dem Ansehen von Mustapha Lamjahdi abträgliche Einordnung des TUN e.V. als "seit Jahren durch Bezüge zum Spektrum der Muslimbruderschaft" auffallend, darstellen zu können.
Einen weitergehenden Antrag von Mustapha Lamjahdi wies das Landgericht Köln als noch zulässige Meinungsäußerung ab. Es werden derzeit Rechtsmittel geprüft.
Sigrid Herman verletzte in ihrem Blog nicht nur das Persönlichkeitsrecht von Mustapha Lamjahdi, sondern missachtete auch, wie das Landgericht Frankfurt feststellte, das Urheberrecht eines Fotografen, der Mustapha Lamjahdi gemeinsam mit der Bundesinnenministerin fotografierte. Die Nutzung des Fotos wurde Frau Hermann daher ebenfalls untersagt. Die Bloggerin musste sich bereits in der Vergangenheit den Vorwurf gefallen lassen, journalistische Mindeststandards nicht einzuhalten, und stand in der Vergangenheit mehrfach aufgrund von haltlosen Verdächtigungen und journalistisch unsauberen Methoden in der Kritik. Dies ist einem Bericht des Bundesministerium des Innern zur Muslimfeindlichkeit zu entnehmen. Auch das Landgericht Frankfurt hatte bereits Äußerungen der Bloggerin untersagt. Durchgehend werden die Blogbeiträge von Sigrid
Hermann in AFD-Medien übernommen.

Lamjahdi ist als Vorsitzender des Ortsvereins Heddernheim in der SPD als liberaler Muslim bekannt, der jegliche Form von islamischen Extremismus und Antisemitismus auf das Schärfste verurteilt. Der von ihm geführte Verein „Toleranz und Nähe e.V.“ will auf eine bestmögliche Eingliederung muslimischer Jugendlicher in die deutsche Gesellschaft hinwirken.

 

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